Bei quadratischen Gebäuden ist es am sinnvollsten, die Erschliessung in der Mitte anzuordnen, damit alle Wohnungen erreicht werden können und alle Wohnungen gut belichtet werden. Im vorliegenden Fall könnte, wie die Fachstelle Lärmschutz des TBA überzeugend ausführt, theoretisch mit einem Verzicht auf ein Zimmer pro Geschoss (und Vergrösserung des Wohn- /Essbereichs) sowie transparenten Fassadenbauteile an der strassenseitigen Fassade die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, da keine Beurteilungspunkte gemäss Art. 39 LSV mehr vorhanden wären.