Wohn- und Esszimmer haben ein geringeres Ruhebedürfnis als Schlafzimmer und werden in der Nacht deutlich weniger genutzt. Hinsichtlich Lärmschutz ist es für die Bewohnerinnen und Bewohner entscheidend, dass sich in erster Linie die Schlafzimmer auf den lärmabgewandten Seiten befinden. Dies hat die Beschwerdegegnerin umgesetzt. Das Vorprojekt hat noch fünf lärmempfindliche Räume pro Stockwerk vorgesehen, die gegen die J.________strasse ausgerichtet waren. Drei davon hätten 33 Vgl. Schlussbericht Workshopverfahren zur Entwicklung Gewerbeareal «J.________strasse», Heimberg vom Juni