dem Wohn-/Essbereich mit Küche nur ein weiteres Zimmer. Beide Wohnungen weisen je zwei lärmempfindliche Zimmer aus, die nicht gegen die J.________strasse hin ausgerichtet sind und bei denen die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die Beschwerdegegnerin hat damit die als Schlafzimmer nutzbaren Räume so weit wie möglich an der lärmexponierten Fassade vermieden. Diese Grundrissänderung ist als sehr effektiv zu beurteilen. Die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist vorliegend in der Nacht höher. Wohn- und Esszimmer haben ein geringeres Ruhebedürfnis als Schlafzimmer und werden in der Nacht deutlich weniger genutzt.