Abschliessend führt das TBA aus, im ursprünglichen Projekt sei zum Schutz des Erdgeschosses der Bau einer hochabsorbierenden Lärmschutzwand vorgesehen gewesen. Dadurch hätten sich Reflexionen auf die gegenüberliegende Strassenseite verringern lassen. Aufgrund der vorliegenden Einsprache sei nun auf die Realisierung dieser Lärmschutzwand verzichtet worden.