Theoretisch könnten mit einem Verzicht auf einen Raum pro Geschoss sowie Fenstern bzw. transparenten Fassadenbauteile an der strassenseitigen Fassade die IGW eingehalten werden (keine Beurteilungspunkte gemäss LSV Art. 39 Abs. 1). Dies hat allerdings bezüglich Gesundheitsschutz der Bewohner keinerlei Vorteile, sondern ist mit etlichen Nachteilen verbunden (geringere Lüftungsmöglichkeiten, transparente Fassadenbauteile können nur mit Kran gereinigt werden, Ortsbild, höhere Reflexionen).