Möglichkeiten an verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen sind ausgeschöpft Da die Immissionsgrenzwerte im Nachtzeitraum deutlicher überschritten werden, wurden im Rahmen des Optimierungsprozesses Räume mit einem geringeren Ruhebedürfnis wie Wohn- und Essbereiche sowie Arbeitszimmer an die lärmbelastete Fassade geplant. Jede Wohnung weist damit mindestens 2 Schlafzimmer ohne Lärmbelastungen über den Immissionsgrenzwerten auf. Theoretisch könnten mit einem Verzicht auf einen Raum pro Geschoss sowie Fenstern bzw. transparenten Fassadenbauteile an der strassenseitigen Fassade die IGW eingehalten werden (keine Beurteilungspunkte gemäss LSV Art. 39 Abs. 1).