Immissionsgrenzwerte sind nicht erheblich überschritten: Die Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte an der strassenseitigen Fassade betragen 1 dBA am Tag und 3 dBA in der Nacht. Überschreitungen von bis zu 3 dBA können als nicht erheblich bezeichnet werden. Alle lärmempfindlichen Räume weisen mindestens eine Lüftungsgelegenheit mit einer Lärmbelastung unterhalb der IGW auf: Im vorliegenden Projekt weisen alle lärmempfindlichen Räume eine natürliche Lüftungsgelegenheit mit einer Lärmbelastung unterhalb der Immissionsgrenzwerte auf (teilweise mittels Lüftungsflügel mit vorgelagerter Glasscheibe). Mit zusätzlichen Massnahmen wie schalldichten Brüstungen, strassenseitigen