Das Vorprojekt habe drei Räume pro Stockwerk vorgesehen, welche von der J.________strasse her belüftet und damit den Immissionsgrenzwertüberschreitungen ausgesetzt gesetzt worden wären. Aufgrund der Lärmsituation sei das Projekt vor der Baueingabe mit Anpassung der Grundrisse und Raumgrössen optimiert und damit der Lärmproblematik so weit wie möglich Rechnung getragen worden. Nun verbleibe pro Stock nur noch ein Zimmer, welches über einen Lüftungsflügel hinter einer lärmschützenden Glasbrüstung abgeschirmt sei und so über die J.________strasse gelüftet werden müsse. Betroffen seien nur noch 12 von 189 Wohnräume bzw. 3.2 % der Wohnraumfläche.