Weiter verweist die Beschwerdegegnerin auf planerische und konstruktive Massnahmen am Objekt. Das Überbauungskonzept mit Punktbauten, welches dann in die Überbauungsordnung überführt worden sei, gehe auf ein qualitätssicherndes Verfahren mit mehreren Workshops zurück, wobei den Teilnehmern die Lärmproblematik bestens bekannt gewesen sei. Dieses Überbauungskonzept gehe von nahezu quadratischen Gebäudegrundrissen aus.