Aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung habe das TBA in seinem Amtsbericht vom 13. April 2021 die Erteilung der Ausnahmebewilligung beantragt. Vorliegend sei der Standort für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum äusserst attraktiv und die Überbauung führe zu einer hochwertigen Siedlungsverdichtung nach innen. Das Baugrundstück schliesse eine Lücke und gehöre gemäss kantonalem Richtplan 2030 zu einem Schwerpunkt der Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung. Damit würden überwiegende Interessen an der Realisierung des Vorhabens vorliegen. Zudem habe die Strasseneigentümerin Sanierungsmassnahmen an der J.________strasse vorgenommen und namentlich einen lärmmindernden Belag eingesetzt.