11/22 BVD 110/2021/128 raumplanerische Interesse, an einem attraktiven Standort zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und somit verdichtet zu bauen, werde unter Berücksichtigung der zusätzlichen Massnahmen für einen erhöhten Wohnkomfort in diesem Fall als dem Lärmschutz überwiegend beurteilt. Gestützt auf die ausgeführten Gründe erachtete das TBA die Voraussetzungen für die Zustimmung nach Art. 31 Abs. 2 LSV als erfüllt und beantragte die Erteilung der nachgesuchten Ausnahmebewilligung.