Das TBA hat in seinem Amtsbericht Strassenlärm vom 13. April 2021 das Bauvorhaben in Bezug auf den Lärmschutz beurteilt und eine Interessenabwägung vorgenommen.27 Es kommt dabei zum Schluss, die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte sei mit max. 3 dB(A) als knapp unwesentlich einzustufen. Die Möglichkeiten an zumutbaren Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 31 LSV seien ausgeschöpft. Mit den vorgesehenen Massnahmen wie dem Lüftungsflügel und den absorbierenden Balkonuntersichten könne der Wohnkomfort zusätzlich erhöht werden. Das 25 Vorakten, Nr. 146 (Lärmgutachten, Version 2, der Q.________AG vom 23. Februar 2021). 26 Vorakten, Nr. 22. 27 Vorakten, Nr. 171.