Gemäss Ziffer 5.2 des von der Beschwerdegegnerin im Baubewilligungsverfahren eingereichten Lärmgutachtens vom 23. Februar 202125 beträgt die Belastung an den Nordostfassaden der Wohntürme T4, T5 und T6 vom 1. bis ins 4. Obergeschoss am Tag 66 dB(A) und 58 dB(A) in der Nacht. Die Immissionsgrenzwerte sind somit gemäss Gutachten um 1 dB(A) am Tag bzw. 3 dB(A) in der Nacht überschritten.