20. Mai 2015 / rev. 20. Mai 2016, Beilage 2 zum Erläuterungsbericht zur Überbauungsordnung «I.________strasse» vom Juni 2017. 10/22 BVD 110/2021/128 Berücksichtigung der Autonomie, die ihr bei der Auslegung ihrer Vorschriften zukommt, ohne weiteres rechtlich haltbar und damit zu stützen.