3.4. Massnahmen Um die Realisierbarkeit in Bezug auf den Lärmschutz zu gewährleisten, sind entlang der J.________strasse folgende Massnahmen möglich: - Anordnung von lärmunempfindlichen Räumen (WC, Küchen ohne Wohnanteil, Treppenhäuser, etc.) - Anordnung der lärmempfindlichen Räume auf der lärmabgewandten Seite des Gebäudes - Anordnung von Loggias (Wirkungen je nach Gestaltung 0 – 6 dBA) - Grundrissanordnung mit Lüftungsmöglichkeiten über lärmabgewandte Fassade Fussnote 2 Fazit: Mit oben genannten Massnahmen muss sichergestellt werden, dass die massgebenden Immissionsgrenzwerte (vergl. Kap. 2.3) eingehalten werden.