Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass Art. 23 Abs. 1 UeV explizit auf das Lärmgutachten der P.________ AG vom 20. Mai 2016 verweist, welches als Beilage 2 dem Erläuterungsbericht zur Überbauungsordnung «I.________strasse» beiliegt. Dieses enthält folgende Passage:24