d) Zusammen mit der Baueingabe vom 20. Juli 2020 reichte die Beschwerdegegnerin ein Lärmgutachten der Q.________ AG sowie ein Ausnahmegesuch nach Art. 31 Abs. 2 LSV ein.12 Das Lärmgutachten wurde gestützt auf die Projektänderung vom 23. Februar 2021 aktualisiert und neu eingereicht.13 Die Fachstelle Lärmschutz des TBA hat in ihrem Amtsbericht Strassenlärm vom 13. April 2021 das Bauvorhaben beurteilt und dem beantragten Ausnahmegesuch Lärmschutz zugestimmt.14 Die Gemeinde Heimberg hat mit Gesamtentscheid vom 22. Juni 2022 die Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV erteilt. 3. Streitgegenstand