befindet. Im Hinblick auf den Erlass einer Überbauungsordnung für das Areal wurde ein qualitätssicherndes Verfahren (Workshopverfahren) durchgeführt. In diesem hat die Beschwerdegegnerin zusammen mit Vertretern der Gemeinde und des Kantons, einem Planungsteam und Fachpersonen ein Bebauungs- und Erschliessungskonzept ausgearbeitet. Im Workshopverfahren wurden verschiedene Varianten der Bebauung und der Freiraumgestaltung sowie die entsprechenden Erschliessungsvarianten geprüft.