5. Die Stellungnahme der Fachstelle Lärmschutz des TBA vom 11. Februar 2022 sowie jene der Beschwerdegegnerin vom 11. Februar 2022 samt Beilage wurden den Verfahrensbeteiligten zugestellt und sie erhielten Gelegenheit, zu diesen Eingaben Stellung zu nehmen und allfällige Schlussbemerkungen sowie aktualisierte Kostennoten einzureichen. Die Beschwerdegegnerin reichte am 17. März 2022 ihre Schlussbemerkungen samt Kostennote ein. Mit Eingabe vom 16. März 2022 äusserte sich die Gemeinde Heimberg abschliessend zum Beschwerdeverfahren. Die Stellungnahme und Kostennote der Beschwerdeführenden datiert vom 28. April 2022.