Die Parteianwälte erhielten Gelegenheit zur Einreichung der Kostennote. Jene der Beschwerdegegnerin datiert vom 11. November 2021. Die Beschwerdeführenden reichten am 12. November 2021 zusammen mit ihrer Kostennote eine Replik ein. 1 Überbauungsordnung «I.________strasse» der Gemeinde Heimberg vom 21. Mai 2017, bestehend aus Überbauungsplan und Überbauungsvorschriften, amtlich genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) am 2. November 2017. 2 Überbauungsvorschriften zur Überbauungsordnung «I________strasse» der Gemeinde Heimberg vom 21. Mai 2017,