ein.4 Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Während des Baubewilligungsverfahrens reichte die Beschwerdegegnerin am 24. Februar 2021 eine Projektänderung ein, mit welcher sie unter anderem in den Erdgeschossen der drei Wohntürme T4, T5 und T6 entlang der J.________strasse anstatt Wohnungen neu Gewerberäume plant. Zudem verzichtete sie auf die Lärmschutzwände und die damit verbundene Ausnahmebewilligung betreffend Unterschreitung des Strassenabstands. Die Fachstelle Lärmschutz des Kantonalen Tiefbauamts (TBA) stimmte in ihrem Amtsbericht vom 13. April 2021 dem Ausnahmegesuch nach Art. 31 Abs. 2 LSV zu und beantragte die Erteilung der Baubewilligung.