Grundbuchblatt Nrn. K.________, L.________ und M.________ (neu nur noch Nr. M.________). Die Parzellen liegen im Perimeter der Überbauungsordnung «I.________strasse»1, die der Lärmempfindlichkeitsstufe ES III zugewiesen ist (Art. 5 Abs. 2 UeV2). Zusammen mit dem Baugesuch reichte die Beschwerdegegnerin ein Ausnahmegesuch nach Art. 31 Abs. 2 LSV3 (Bauen in lärmbelastetem Gebiet; Nichteinhalten der Immissionsgrenzwerte) sowie ein Ausnahmegesuch für das Stellen von Lärmschutzwänden im Strassenabstand ein.4 Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache.