betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Heimberg vom 22. Juni 2021 (Baugesuch Nr. 928/2020-0048; Überbauung 2. Etappe: Neubau von 4 Wohntürmen, unterirdische Einstellhalle und oberirdische Parkplätze) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 20. Juli 2020 bei der Gemeinde Heimberg ein Baugesuch ein für die 2. Etappe der Überbauung J.________strasse mit vier Wohntürmen mit ausschliesslicher Wohnnutzung (T3 mit sieben Geschossen sowie T4, T5 und T6 mit je fünf Geschossen) sowie einer Einstellhalle und oberirdischen Parkplätzen auf den Parzellen Heimberg