1. Die Verfügung (Bauabschlag) der Gemeinde Urtenen-Schönbühl vom 9. Juli 2021 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Beurteilung der Projektänderung vom 30. März 2022 (gemäss Plänen vom 18. März 2022, gestempelt vom Rechtsamt BVD am 31. März 2022) im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Urtenen-Schönbühl zurückgewiesen. Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Die Vorakten und die Projektänderungspläne vom 18. März 2022 samt den Baugesuchsformularen 1.0 und 3.0 sowie den Berechnungen (sämtliche Unterlagen zweifach) gehen an die Gemeinde Urtenen-Schönbühl.