Die Projektänderung umfasst unter anderem eine neue Anordnung der Parkfelder. Dadurch ist die Beschwerdeführerin auf Kritikpunkte aus dem Fachbericht des TBA, OIK III, vom 24. November 2021 sowie dem ergänzten Fachbericht vom 26. Januar 2022 eingegangen. Die Gemeinde wird zu klären haben, ob mit der neuen Parkplatzanordnung die Verkehrssicherheit bei der Einfahrt vom Vorplatz auf den G.________weg gewahrt ist. Falls diese Parkplatzanordnung bewilligungsfähig ist, hat die Gemeinde unter anderem zu prüfen, ob allenfalls Auflagen (bauliche Massnahmen) zur Sicherstellung der Parkplatzanordnung notwendig sind.