e) Das Bauvorhaben gemäss Projektänderung vom 30. März 2022 erfordert neben zusätzlichen formellen Schritten in verschiedenen Bereichen eine (erneute) materielle Prüfung. Die Gemeinde hat die von der Projektänderung berührten Dritten anzuhören. Sie hat vorab zu prüfen, in welcher Form resp. gegenüber welchem Adressatenkreis eine Bekanntmachung zu erfolgen hat (vgl. Art. 43 Abs. 2 BewD).