Gleichzeitig gab es der Beschwerdeführerin Gelegenheit, eine Kostennote einzureichen. Die Beschwerdeführerin nahm mit Eingabe vom 25. April 2022 zur beabsichtigten Rückweisung sowie zur Kostenliquidation Stellung. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen a) Bauentscheide können nach Art. 40 BauG3 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig. Zur Beschwerde befugt sind die Baugesuchstellerinnen, die Baugesuchsteller, die Einsprecherinnen, die Einsprecher und die zuständige Gemeindebehörde (Art. 40 Abs. 2 BauG).