6. Die Beschwerdeführerin reichte am 30. März 2022 eine Stellungnahme samt Projektänderung ein (bestehend aus den Baugesuchsformularen 1.0 und 3.0 sowie diversen Berechnungen und den Projektänderungsplänen vom 18. März 2022, alle Unterlagen gestempelt vom Rechtsamt BVD am 31. März 2022). Das Rechtsamt teilte den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 8. April 2022 mit, die BVD beabsichtige, die Projektänderung vom 30. März 2022 zur Weiterbehandlung an die Gemeinde Urtenen-Schönbühl zurückzuweisen. Gleichzeitig gab es der Beschwerdeführerin Gelegenheit, eine Kostennote einzureichen.