Gestützt auf die letztgenannte Aussage wurde das TBA, OIK III, mit Verfügung vom 21. Dezember 2021 durch das Rechtsamt beauftragt, für jeden einzelnen Parkplatz – für vorwärts als auch rückwärts eingeparkte Fahrzeuge – ab dem Beobachtungspunkt die Sichtlinien und die Knotensichtweiten sowohl für Motorfahrzeuge als auch für leichte Zweiradfahrende samt den Sichtfeldern einzuzeichnen. Das TBA, OIK III, reichte am 26. Januar 2022 den ergänzten Fachbericht samt vier Situationspläne mit den eingezeichneten Knotensichtweiten ein.