Zudem stellt sie weiter den Antrag, bei der zuständigen kantonalen Stelle sei ein Fachbericht zur Erschliessungssituation am G.________weg einzuholen. Zur Begründung verweist sie auf den angefochtenen Bauentscheid und führt erneut aus, sie erachte die Erschliessungssituation am G.________weg als rechtlich ungenügend. 4. Mit Verfügung vom 21. September 2021 wurden der Beschwerdeführerin antragsgemäss die amtlichen Akten zur Einsichtnahme zugestellt. Diese hat sie zusammen mit einer Stellungnahme vom 24. September 2021 retourniert.