Allfälligen Beschwerdegegnern seien die Verfahrenskosten anteilsmässig und jeweils unter solidarischer Haftbarkeit aufzuerlegen. 5. Die Vorinstanz und allfällige Beschwerdegegner seien anteilsmässig und jeweils unter solidarischer Haftbarkeit zu verurteilen, der Beschwerdeführenden eine angemessene Entschädigung zzgl. MwSt. für die anwaltliche Vertretung im Beschwerdeverfahren zu bezahlen. B. Formeller Antrag 6. Der Beschwerdeführenden sei vollumfänglich Akteneinsicht in die Verfahrensakten der Vorinstanz sowie in die zu edierenden Aktenstücke zu erteilen und die Akten seien dem Unterzeichnenden per Post zuzustellen.