A. Materielle Anträge 1. Der Bauabschlag der Gemeinde Urtenen-Schönbühl, Bau- und Betriebskommission vom 9. Juli 2021 sei aufzuheben. 2. Für das Baugesuch Nr. 2018-035 sei die Baubewilligung zu erteilen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit im Sinne der Erwägungen der BVD zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Gegenüber der Vorinstanz seien keine Verfahrenskosten zu erheben. Allfälligen Beschwerdegegnern seien die Verfahrenskosten anteilsmässig und jeweils unter solidarischer Haftbarkeit aufzuerlegen.