Gegen das Bauvorhaben erhoben mehrere Personen Einsprache. Aufgrund der in den Einsprachen aufgeworfenen Fragen zur Erschliessung und weiterer Abklärungen kam die Bauund Betriebskommission der Gemeinde Urtenen-Schönbühl (BBK) zum Schluss, dass das Bauvorhaben erschliessungsrechtlich als ungenügend gelte und somit nicht bewilligungsfähig sei. Sie beabsichtigte deshalb, mittels Erlass einer Erschliessungsüberbauungsordnung für den gesamten Perimeter des G.________weg eine verkehrsplanerische Lösung zu schaffen.