1. Die Beschwerdeführerin reichte am 19. Dezember 2019 bei der Gemeinde Urtenen- Schönbühl ein Baugesuch ein für den Abbruch eines bestehenden Einfamilienhauses und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohnungen samt einem Autounterstand auf der Parzelle Urtenen-Schönbühl Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben mehrere Personen Einsprache.