1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 18. Juni 2021 und die Verfügung betreffend Bauvorhaben ausserhalb des Baugebiets des AGR vom 27. Oktober 2020 werden aufgehoben. Die Sache geht zurück an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2000.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Der Beschwerdegegner hat dem Beschwerdeführer Parteikosten im Betrag von CHF 5975.55 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen.