Liegenschaften bei der Verteilung von 70 % Tag und 30 % Abend der Immissionsgrenzwert von 60 dB(A) mit einem Lärmbeurteilungspegel von 60 dB(A) genau eingehalten ist, ist daher nicht ausgeschlossen, dass bei der Verteilung von 70 % Abend und 30 % Tag bei weiteren Liegenschaften Grenzwertüberschreitungen auftreten könnten. Dies hätte zur Folge, dass zusätzliche Sanierungserleichterungen erforderlich wären. Hier sind weitere Abklärungen erforderlich. 6. Kosten