Hinsichtlich dieser Verteilung geht das Gutachten der Sinus AG von 70 % Tag und 30 % Abend aus. Die Schiessprogramme des Beschwerdegegners der letzten Jahre zeigen jedoch, dass auf der Anlage A.________ tatsächlich überwiegend in den Abendstunden zwischen 18.00 und 20.00 Uhr geschossen wurde. Somit scheint hier tatsächlich eine Verteilung von 70 % Abend und 30 % Tag angemessener. Eine nachträgliche Lärmberechnung der Sinus AG mit dieser Verteilung hat einen durchschnittlich 0.2 dB(A) höheren Lärmbeurteilungspegel ergeben. Wie sich dies auf die einzelnen Empfangspunkte auswirkt, wurde dabei jedoch nicht ausgewiesen. Da bei vier