auf andere Schiessanlagen in der Region möglich wäre. Vorstellbar ist, dass bereits eine teilweise Auslagerung des Schiessbetriebs (insbesondere von rein zivilen, sportlichen Veranstaltungen, sofern solche stattfinden) dazu führen würde, dass für den restlichen Schiessbetrieb (insbesondere denjenigen im Interesse der Landesverteidigung) keine Sanierungserleichterungen mehr erforderlich wären.