Wie die 16 Schiesshalbtage für die Waffenkategorien a und b sowie die 32 Schiesshalbtage für die Waffenkategorie c und die entsprechenden Schusszahlen zustande gekommen sind, ist als Folge davon nicht nachvollziehbar. Ebenso wenig finden sich Abklärungen und Begründungen dazu, ob und in welchem Ausmass eine Auslagerung des Schiessbetriebs von der Anlage A.________ auf andere Schiessanlagen in der Region möglich wäre.