Der Bau der drei Blenden bei der Pistolenanlage ist folglich unbestritten. Für die 300 m- Anlage wurde der Bau einer 60 m langen Lärmschutzwand geprüft, jedoch aus Gründen des Landschaftsschutzes (der Standort befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet) verworfen.23 23 Siehe insbesondere Ziff. 1.3 des Lärmgutachtens der Sinus AG vom 10. Juni 2020 12/17 BVD 110/2021/126