Dadurch könnte voraussichtlich die Schiesshalbtage soweit herabgesetzt werden, dass keine Erleichterungen mehr erforderlich wären. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die Schiessanlage die bauliche Entwicklung am südlichen Siedlungsrand von Herzogenbuchsee behindere beziehungsweise verunmögliche. Es bestehe jedoch ein öffentliches Interesse daran, dass sich die Gemeinde baulich weiterentwickeln könne. Diese unterwünschte Behinderung der raumplanungsrechtlichen Entwicklung sei mehrfach dokumentiert.