Im vorliegenden Fall sei vor einigen Jahren in Langenthal eine neue Schiessanlage erstellt worden, die bis heute nicht ausgelastet sei. Im Rahmen der Lärmsanierung oder zumindest bei der Interessenabwägung vor der Erteilung von Erleichterungen hätte geprüft werden müssen, ob eine Verlegung – zumindest derjenigen Schiessen, die zur Immissionsgrenzwertüberschreitung beitrügen – auf die Schiessanlage in Langenthal in Frage komme. Letztere liege anderes als die Schiessanlage Herzogenbuchsee nicht am Siedlungsrand, so das keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten seien.