In Folge einer Lärmklage des Beschwerdeführers vom 13. August 2018 wurde ein Lärmgutachten eingeholt. Dieses ergab, dass die Schiessanlage A.________ erneut sanierungsbedürftig ist.19 Das entsprechende Sanierungsverfahren wurde mit dem nun angefochtenen Gesamentscheid vom 18. Juni 2021 abgeschlossen. Dabei wurden für die beiden Gebäude I.________strasse 90 und L.________weg 10 wiederum Erleichterungen gewährt.