b) Die 300 m-Schiessanlage A.________ wurde bereits mit Verfügung des AGR vom 26. März 18 2001 lärmrechtlich saniert. Dabei wurden die Schiessläger auf zehn reduziert und die Anschaffung von zehn Lärmschutztunnel vorgeschrieben. Weiter wurden die maximal zulässigen jährlichen Betriebsdaten festgelegt. Für die beiden Gebäude I.________strasse 90 und L.________weg 10 wurden Sanierungserleichterungen gewährt. Gemäss Verfügung vom 17 BGer 1C_162/2020 vom 16. April 2021 E. 6.1, 6.5.1, 6.6.1 und 6.7 18 Vorakten des Regierungsstatthalteramts Oberaargau 2020-2247/8239 pag. 94 f.