3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Herzogenbuchsee hält in ihrer Eingabe vom 10. August 2021 an ihrem Amtsbericht vom 14. Oktober 2020 fest und verzichtet auf eine Stellungnahme zur Beschwerde. Das AGR beantragt in seiner Stellungnahme vom 12. August 2021 die Abweisung der Beschwerde. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau verzichtet mit Eingabe vom 23. August 2021 unter Verweis auf seine Vorakten auf eine förmliche Vernehmlassungseingabe. Der Beschwerdegegner stellt in seiner Beschwerdeantwort vom 26. August 2021 folgende Rechtsbegehren: