Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Sanierungsentscheids seien die baulichen und betrieblichen Sanierungsmassnahmen gemäss Antrag des Amtes für Gemeinden und Raumordnung im Amtsbericht vom 27. Oktober 2020 im Sinne der nachfolgenden Begründung umzusetzen, insbesondere seien a. ein absolutes, auch unregelmässige, ausserordentliche zivile und militärische Schiessanlässe umfassendes Sonntagsschiessverbot zu erlassen; b. die Anzahl Schiessanlässe auf solche mit militärischem Zweck zu reduzieren und private Anlässe nur soweit zuzulassen, als die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden;