1. Gesamtbaubewilligung (…) 2. Lärmsanierung Schiessanlage A.________ Die unterzeichnende Amtsstelle hält fest, dass die Schiessanlage A.________ nach Ausführung der baulichen und betrieblichen Massnahmen gemäss Ziff. 2.1 und 2.2 der Verfügung und Amtsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 27.10.2020 und unter Vorbehalt der Kontrolle im Sinne der LSV als saniert gilt. 3. Vorzeitiger Baubeginn Der Bauherrschaft wird für die baulichen Massnahmen (Neubau 3 Lärmschutzwände entlang der Kleinschussanlage und Sanierung Kugelfang Kleinkaliber und Grosskaliber) der vorzeitige Baubeginn erteilt.