(I.________strasse 55) mit 10 Scheiben. Die Bauparzelle Herzogenbuchsee Grundbuchblatt Nr. J.________ liegt teilweise in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen ZSF 2 (Schützenhaus Herzogenbuchsee), teilweise in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen ZSF 3 (Pistolenschützen) und teilweise in der Landwirtschaftszone. Derjenige Teil der Bauparzelle, der in der Landwirtschaftszone liegt, befindet sich zudem teilweise im Landschaftsschutzgebiet. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache.