9 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 5. Aufl., Band I, Bern 2020, Art. 46 N. 10 und 13.g. 5/8 BVD 110/2021/125 g) Die genannten verfahrensmässigen Mängel, die Unklarheiten und Widersprüche verunmöglichen eine Beurteilung der Beschwerdesache durch die BVD. Der angefochtene Entscheid der Gemeinde ist daher aufzuheben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der vorgenannten Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.