Ob die Pläne die Abweichungen vom bewilligten Bauvorhaben vollständig und korrekt zeigen, ist jedoch nicht belegt. In diesem Zusammenhang interessiert insbesondere, wie es sich beim Gade im Dachgeschoss verhält. Auf dem Grundrissplan der vorliegenden Projektänderung gibt es zwei Räume mit dieser Bezeichnung, die Trennwand mit Türe wird als «bestehend» bezeichnet. Davon war in der Voranfrage und im Baubewilligungsverfahren von 2018 soweit ersichtlich nicht die Rede. Auf den entsprechenden Grundrissplänen war der Gade als ein einziger grosser Raum ohne Raumabtrennung eingezeichnet. Es ist nicht Sache der BVD als Beschwerdeinstanz, den baupolizeilichen Sachverhalt abzuklären.